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berufliche Ausbildung / Rehabilitation
berufliche Ausbildung / Rehabilitation
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Zuverdienst-Projekte werden derzeit ausschließlich im Rahmen besonderer Förderwege bspw. über die Förderung von Aktion-Mensch umgesetzt. In Hamburg bestehen vereinzelte Projekte. Im Rahmen der Zuverdienst-Projekte wird für Menschen mit psych. Erkrankungen ein niedrigschwelliger Einstieg in Arbeit angeboten.
Zuverdienst-Projekte werden derzeit ausschließlich im Rahmen besonderer Förderwege bspw. über die Förderung von Aktion-Mensch umgesetzt. In Hamburg bestehen vereinzelte Projekte. Im Rahmen der Zuverdienst-Projekte wird für Menschen mit psych. Erkrankungen ein niedrigschwelliger Einstieg in Arbeit angeboten.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Unterstützte Beschäftigung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 55 SGB IX und bietet für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarf eine betrieblich orientierte Unterstützung zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Leistung wird von der Agentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung über die Reha-Beratung veranlasst. Träger der Unterstützten Beschäftigung in Hamburg für den Personenkreis der psychisch erkrankten Menschen ist ARINET der verantwortliche Dienstleister.
Beschäftigung für Langzeitarbeitslose nach § 16i SGB II
Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten nach § 215 SGB IX zu besetzen.
In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeiter*innen nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Wenn Sie eine Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit benötigen, dann sind Sie hier richtig. Auf der linken Seite finden Sie Schaltflächen zu verschiedenen Angeboten. Auf den jeweiligen Seiten bekommen Sie die entsprechende Erklärung dieses Angebotes und eine Auswahl von Anbietern genannt.
Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten nach § 215 SGB IX zu besetzen.
In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeiter*innen nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
JWRG, Rosenblatt & Fabeltiere
Johann-Wilhelm-Rautenberg-Gesellschaft e. V. (JWRG)
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
PLAN B gGmbH / Arbeitserprobung und Berufsfindung (ApBf)
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
PLAN B gGmbH / Rehabilitationsvorbereitungslehrgang (RVL)
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
PLAN B gGmbH (Rehabilitationsspezifische Ausbildung/Umschulung)
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
alsterarbeit gGmbH
alsterarbeit gGmbH
Elisabeth-Flügge-Straße 10 22337 Hamburg, Deutschland
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Zuverdienst-Projekte werden derzeit ausschließlich im Rahmen besonderer Förderwege bspw. über die Förderung von Aktion-Mensch umgesetzt. In Hamburg bestehen vereinzelte Projekte. Im Rahmen der Zuverdienst-Projekte wird für Menschen mit psych. Erkrankungen ein niedrigschwelliger Einstieg in Arbeit angeboten.
Zuverdienst-Projekte werden derzeit ausschließlich im Rahmen besonderer Förderwege bspw. über die Förderung von Aktion-Mensch umgesetzt. In Hamburg bestehen vereinzelte Projekte. Im Rahmen der Zuverdienst-Projekte wird für Menschen mit psych. Erkrankungen ein niedrigschwelliger Einstieg in Arbeit angeboten.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Unterstützte Beschäftigung ist eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 55 SGB IX und bietet für Menschen mit hohen Unterstützungsbedarf eine betrieblich orientierte Unterstützung zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Leistung wird von der Agentur für Arbeit bzw. der Deutschen Rentenversicherung über die Reha-Beratung veranlasst. Träger der Unterstützten Beschäftigung in Hamburg für den Personenkreis der psychisch erkrankten Menschen ist ARINET der verantwortliche Dienstleister.
Beschäftigung für Langzeitarbeitslose nach § 16i SGB II
Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten nach § 215 SGB IX zu besetzen.
In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeiter*innen nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
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Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Der Berufsbildungsbereich (BBB) des Anderen Leistungsanbieters ist eine Maßnahme gemäß § 60 SGB IX. Durch Veränderungen im Bundesteilhabegesetz bietet der „Anderer Leistungsanbieter Berufsbildungsbereich (BBB)“ nun die Möglichkeit einer alternativen Maßnahmenform zur herkömmlichen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Im Rahmen dieser Maßnahme, die in der Regel 27 Monate dauert, wird ein individuelles Bildungsziel entwickelt und theoretisch als auch praktisch auf die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereitet. Für diese Maßnahme ist ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung nötig. Ziel der Maßnahme ist die (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder auf einen Arbeitsplatz über das Budget für Arbeit. Ein weiteres Ziel könnte auch der Wechsel in den Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Nach einer in der Werkstatt für behinderte Menschen absolvierten beruflichen Rehabilitationsmaßnahme (bewilligter Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich) haben Sie die Möglichkeit, in einem beschützten Rahmen in unterschiedlichen Gewerben zu arbeiten. Das Entgelt richtet sich nach dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt und dem individuellen Leistungsvermögen.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Projekt Individuelle Arbeitsbegleitung (PIA)
F&W Fördern & Wohnen AöR
August-Krogmann-Strasse 101 22159 Hamburg, Deutschland
Wenn Sie eine Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit benötigen, dann sind Sie hier richtig. Auf der linken Seite finden Sie Schaltflächen zu verschiedenen Angeboten. Auf den jeweiligen Seiten bekommen Sie die entsprechende Erklärung dieses Angebotes und eine Auswahl von Anbietern genannt.
Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Schwerbehinderten nach § 215 SGB IX zu besetzen.
In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeiter*innen nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Johann-Wilhelm-Rautenberg-Gesellschaft e. V. (JWRG)
Position
Angebot
Adresse
41
TaK - Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext
TaK - Teilhabe am arbeitsweltlichen Kontext
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
JWRG, Rosenblatt & Fabeltiere
Johann-Wilhelm-Rautenberg-Gesellschaft e. V. (JWRG)
Clemens-Schultz-Straße 43 20359 Hamburg, Deutschland
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
PLAN B gGmbH / Arbeitserprobung und Berufsfindung (ApBf)
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
PLAN B gGmbH / Rehabilitationsvorbereitungslehrgang (RVL)
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
PLAN B gGmbH (Rehabilitationsspezifische Ausbildung/Umschulung)
Eine berufliche Rehabilitation ermöglicht Menschen nach einer (psychischen) Erkrankung die Rückkehr ins Berufsleben. Voraussetzung ist das Vorliegen eines bewilligten Antrages auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung. In zum Teil mehrmonatigen Trainingsprogrammen werden sowohl fachliche als auch persönliche Kompetenzen trainiert und psychosozial begleitet. Ziele können sowohl die Rückkehr in den erlernten Beruf, die Vorbereitung auf eine Umschulung oder der Abschluss einer Ausbildung sein.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
Die Eingliederungshilfe übernimmt die Kosten der Maßnahme.
Ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen zur Heranführung an das Arbeitsleben. Die Tätigkeit ist nah am allgemeinen Arbeitsmarkt angesiedelt. Die wöchentliche Arbeitszeit liegt unter 15 Wochenstunden. Das Angebot bietet die Möglichkeit herauszufinden, wo uns was ich arbeiten möchte.
Coaching und Assistenz erhalten sie von arbeitspädagogische Fachkräften, Assistenten oder Jobcoaches. Das Angebot bereitet auf Übergange in andere Maßnahmen z.B. auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und den allgemeinen Arbeitsmarkt vor.
Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine vollständige Erwerbsminderung. Das bedeutet, Sie erhalten eine Erwerbsminderungsrente und/ oder Grundsicherung für erwerbsgeminderte Menschen bzw. eine Feststellung der Erwerbsminderung liegt vor.
Ein Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wurde durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung abgelehnt.
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