In den vergangenen Jahren haben viele Träger ihr bestehendes Leistungsangebot der Eingliederungshilfe um Leistungen anderer Sozialgesetzbücher erweitert. Diese reichen von Angeboten für Angehörige, Angebote der medizinischen Behandlung und Rehabilitation (SGB V, VI) über Angebote der Jugend- und Familienhilfe (SGB VIII) bis zu speziellen Angeboten für ältere oder pflegebedürftige Menschen mit psychischen Erkrankungen (SGB XI, XII).

